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   LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08   

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https://dejure.org/2008,33645
LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08 (https://dejure.org/2008,33645)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 04.11.2008 - 3 O 206/08 (https://dejure.org/2008,33645)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 04. November 2008 - 3 O 206/08 (https://dejure.org/2008,33645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 7; UWG § 4 Nr. 8; BGB 823 Abs. 2; BGB 824; BGB 826
    Ein durch einen Werkstattmitarbeiter mitgehörtes Telefonat zwischen Versicherer und VN unterliegt einem Beweisverwertungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 1642
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08
    Der Schutz des Rechts am gesprochenen Wort hängt auch weder davon ab, ob es sich bei den ausgetauschten Informationen urn personale Kommunikationsinhalte oder gar um besonders persönlichkeitssensible Daten handelt, noch kommt es auf die Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit des Gesprächs an (BVerfG WM 2002, 2290, 2295).

    Dass schon die gerade im Geschäftsverkehr weit verbreiteten Mithöreinrichtungen durch Lautsprecher oder den Anschluss eines Zweithörers nicht als solches die Annahme rechtfertigen, dass sich ein Gesprächspartner auf ein Mithören einstellen müsse und daher das Führen des Telefonats die schlüssige Einwilligung in ein Mithören rechtfertige, entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NJW 2002, 3619 [BVerfG 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96] ) wie auch des Bundesgerichtshofes.

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08
    Prinzipiell kennzeichnet auch sie die Individualität der an dem Gespräch Beteiligten in Gedankenführung und Ausdruck, soweit es nicht um die bloße Übermittlung von geschäftlichen zahlen oder Daten, um von der persönlichen Sphäre des Sprechenden völlig losgelöste Erklärungen wie reine Bestellungen von Waren und Dienstleistungen oder um ähnlich standardisierte Nachrichten geht (BVerfGE 34, 238, 247 [BVerfG 31.01.1973 - 2 BvR 454/71] ).
  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in

    Auszug aus LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08
    Das Recht am gesprochenen Wort entspricht einem Grundbedürfnis für die Sicherung des Eigenwertes der Persönlichkeit und ihrer freien Entfaltung in der Kommunikation mit dem anderen (BGH NJW 2003, 1727, 1728 [BGH 18.02.2003 - XI ZR 165/02] m.w.Nw.).
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 104/57

    Tonbandaufnahme - Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08
    bb) Die Zulässigkeit und Verwertbarkeit einer Beweisaufnahme durch Vernehmung eines Zeugen über ein von ihm heimlich mitgehörtes Telefongespräch richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der einen und einem für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interesse auf der anderen Seite (BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH NJW 1982, 277, 278; 1988, 1016, 1017 f., 1998, 155).
  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08
    bb) Die Zulässigkeit und Verwertbarkeit einer Beweisaufnahme durch Vernehmung eines Zeugen über ein von ihm heimlich mitgehörtes Telefongespräch richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der einen und einem für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interesse auf der anderen Seite (BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH NJW 1982, 277, 278; 1988, 1016, 1017 f., 1998, 155).
  • BGH, 24.11.1981 - VI ZR 164/79

    Belästigung durch anonyme Anrufe - Überwachung des Telefonanschlusses durch die

    Auszug aus LG Neuruppin, 04.11.2008 - 3 O 206/08
    bb) Die Zulässigkeit und Verwertbarkeit einer Beweisaufnahme durch Vernehmung eines Zeugen über ein von ihm heimlich mitgehörtes Telefongespräch richtet sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der einen und einem für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interesse auf der anderen Seite (BGHZ 27, 284, 289 f.; BGH NJW 1982, 277, 278; 1988, 1016, 1017 f., 1998, 155).
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